Fotografen fotografieren, Redaktionen verpixeln
Ein wichtiges Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Pressefreiheit ist am 23.6.2020 ergangen. Der Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats Az. 1 BvR 1716/17 -, Rn. 1-21, sieht das Verpixeln von Fotos, die Persönlichkeitsrechte verletzen, nicht als die Pflicht von Fotograf*innen, sondern als Pflicht von Redaktionen. Im konkreten Fall
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