Ablauf von Ruhezeiten auf den landeseigenen Friedhöfen
Mit dem Ende des Kalenderjahres enden auch die Ruhezeiten vieler Grabstätten auf Friedhöfen. Die Friedhofsverwaltung gibt bekannt, dass die gesetzliche Ruhezeit gemäß § 11 Friedhofsgesetz von nachstehend aufgeführten Grabstätten auf den landeseigenen Friedhöfen am 31. Dezember 2020 abläuft. Folgende Friedhöfe sind betroffen: Städt. Friedhof Schöneberg I - Eisackstraße 40a, 10827 BerlinStädt. Friedhof
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