Dienstag, 05. November 2024
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Das geplante Baukindergeld ist verfassungswidrig!

Baukindergeld verfassungswidrig

/// Kommentar /// – Die Verhandlungen zur Bildung einer Großen Koalition zwischen CDU/CSU und SPD gehen in die Schlußrunde. Ein Koalitionsvertragsentwurf mit rund 170 Seiten wurde erarbeitet, in dem die Parteien auch ihre Lieblingsprojekte verankert haben.

Eines der Lieblingsprojekte der CDU/CSU ist das sogenannte „Baukindergeld“, das Familien mit Kindern den Bau und die Finanzierung eines Eigenheims erleichtern soll. Doch das Programm ist sozial nicht gerecht, nicht alle Eltern und auch nicht alle Kinder können in den Genuss dieser direkten Staats-Subvention kommen.

Voraussetzung für das neue Baukindergeld ist ein zu versteuerndes Jahres-Haushaltseinkommen von maximal 75.000 Euro plus 15.000 Euro Freibetrag pro Kind. Das bedeutet: es ist ein Zielgruppenprogramm für Akademiker und Fachkräfte, die zu den Spitzenverdienern zählen, und über genug Bonität verfügen, um auch einen Baukredit zu bekommen.

Die Zielgruppe ist eng: Experten rechnen mit ca. 200.000 Familien, die jährlich acht-bis zehn Jahre lang Baukindergeld in Anspruch nehmen können. Damit ist es ein Subventionsprogramm für Besserverdiener und Erben, die über genügend Baukapital verfügen. Nur jene Kinder werden begünstigt, deren Eltern einen sicheren Job haben, und Baukredit bekommen!

Kein Baukindergeld für Sandburgen-Bau und arme Familien

Eltern, die nur Geld für den Sandburgenbau im Urlaub haben, bekommen kein Baukindergeld! Es sind in der Regel Alleinerziehende, Gering- und Normalverdiener und jene Familien, die durch steigende Mieten immer mehr unter Druck geraten.

Weniger Möglichkeiten zur Eigenkapitalbildung, weniger Spielraum zum Bausparen und weniger Ansparvermögen zur Alterssicherung – die größte Gruppe der Familien befindet sich damit in einem ökonomischen Teufelskreis, aus dem im Inland praktisch kein Entrinnen möglich ist. Die Kinder dieser Familien tragen damit höhere Lebensrisiken – und sind vor allem als junge Erwachsene wirtschaftlich im Nachteil.

Das Baukindergeld ist damit nicht gerecht! Es ist eine skandalöse Subvention, ein Konzept von klassischer Klientelpolitik!

Kinder aus Armutshaushalten werden sogar noch schlechter gestellt, etwa wenn sie in Schulen mit Kindern aus geförderten Baufamilien zusammentreffen. Zudem: das Baukindergeld fließt vor allem in jene Regionen des Landes, in jene Bundesländer, in denen ein günstiger Zugang zu Baugrundstücken und Erbeigentum möglich ist. In Stadtstaaten und Bundesländern mit knappen Baugrund und ausgeprägter Bodenspekulation sind die Förderanträge für Baukindergeld eher gering.

Baukindergeld mit Generationen-Vertrag

Was wäre gerecht? Was wäre auch zeitgemäß? Was muss angesichts enorm gestiegener Mieten getan werden? Was muss vor allem für Kinder getan werden?

Eine Lösung wäre ein staatliches Baukindergeld FÜR ALLE, das mit dem Erreichen eines erfolgreichen Schulabschluß als zweckgebundenes Bau-Eigenkapital ausbezahlt wird. Es wäre ein Kapital, das gesetzlich über 16 Jahre angespart werden kann, und mit Berufseinstieg als Bau-Startkapital bereit steht. Zuerst könnte es zum Erwerb von Genossenschaftsanteilen für eine Genossenschaftswohnung genutzt werden, oder als Startkapital für Bausparen und späteres Bauen. Es könnte aber auch Baustein für eine Altersvorsorge und berufliche Absicherung werden.

Ein Baukindergeld für alle Kinder, das nur zweckgebunden für Genossenschaftsanteile, Bausparmodelle und Alterssicherung eingesetzt werden darf, wäre ein gerechtes und nachhaltiges Baukindergeld! Es wäre auch der Start für mehr Generationen-Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit in den Sozialsystemen.